Bei Kündigung, Anwalt einschalten

Wann zum Anwalt gehen, nach einer Kündigung?

Vorzugsweise schnell! Immer wenn Arbeitnehmer eine Kündigung erhalten haben, geraten diese häufig in eine außergewöhnlich angespannte Lage, da sie kaum wissen, wo ihnen der Kopf steht. Indessen ist es gerade in diesen Tagen wichtig, gute Entscheidungen ohne Verzug zu treffen und aus diesem Anlass ist es sinnvoll sofort einen aufs Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwalt hinzuzuziehen.

Manche Gekündigte verzichten darauf einen Anwalt zu fragen, weil sie ausufernde Kosten erwarten, obschon es dafür keinen Grund gibt, denn jeder seriöse Rechtsanwalt wird Sie zunächst anhören. Sobald Sie Ihre Situation dargelegt haben, kriegen Sie eine kostenlose Ersteinschätzung, welche es Ihnen ermöglicht, Ihre arbeitsrechtlichen Chancen selber zu bewerten.


Auf was es nach einer Kündigung ankommt

Essenziell ist, sich nicht vom Arbeitgeber überreden zu lassen, denn es gibt weder Pflicht, noch Notwendigkeit irgendetwas zu unterzeichnen. Jedoch riskiert der Arbeitgeber, aufgrund seines Handelns selber für die Wirkungslosigkeit der Kündigung zu sorgen, sei es durch mangelhafte Kündigungsgründe oder Formfehler.

Kontaktieren Sie im Falle einer Kündigung unverzüglich einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, weil mit dem Erhalt der Kündigung Fristen zu laufen beginnen. Wenn jemand diese außer Acht lässt, verspielt er rechtliche Optionen und riskiert den finanzielle Ansprüche.

Nachdem der Arbeitgeber ein Arbeitsverhältnis gekündigt hat, muss eine Dreiwochenfrist beachtet werden, diese wird im Rechtswesen als eine materielle Präklusion bezeichnet. Das bedeutet für den Entlassenen, wenn er nicht binnen drei Wochen mit einer Kündigungsschutzklage reagiert, gilt die Kündigung, unabhängig von ihrer Wirksamkeit, als hingenommen.

Aber Vorsicht, es gibt noch erheblich kürzere Fristen, die mit einer Kündigung anfangen zu laufen, beispielsweise muss eine Kündigung, die von einer nicht berechtigten Person unterzeichnet wurde, innerhalb von drei Tagen zurückgewiesen werden. Demgemäß empfiehlt es sich nach dem Erhalt einer Kündigung, schnell einen Fachanwalt für Arbeitsrecht hinzuzuziehen und eine kostenlose Ersteinschätzung einzuholen.

Wir von der Frankfurter Kanzlei Kronbichler sind seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig und vertreten gerichtlich und außergerichtlich ausschließlich Arbeitnehmer. Hier erhalten Sie einen Beratungstermin: 069 400503925


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