Das Arbeitsrecht


Individuelles und kollektives Arbeitsrecht

Das individuelle Arbeitsrecht regelt die Beziehungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, speziell die zwischen ihnen geschlossenen Arbeitsverträge und, falls erforderlich, die Tarifverträge, die Betriebsvereinbarungen und die gesetzlichen Vorschriften. 

Das Kollektivarbeitsrecht ordnet die Rechte und Pflichten von arbeitsrechtlichen Koalitionen in Betrieben, deshalb wird es auch als Koalitionsrecht bezeichnet. Koalitionen sind auf der einen Seite die Arbeitgeber oder Verbände und auf der anderen Seite Arbeitnehmerorgane, wie Betriebsräte und Gewerkschaften. Das kollektive Arbeitsrecht behandelt die Gegebenheiten des Tarifrechts, des Streik- und Aussperrungsrechts sowie des Betriebsverfassungsrechts. 

Themen des Arbeitsrechts

Deutsches Arbeitsrecht ist auffällig kleinteilig aufgebaut, weil es trotz häufiger Versuche, nicht gelang ein Arbeitsgesetzbuch zu schaffen. Folgerichtig müssen sich Arbeitsrechtler mit mehr als 50 Rechtsquellen plagen. 

Alle Rechtsquellen finden sich in der Normenpyramide, die mit dem über allem thronenden EU-Recht und seinen Richtlinien anfängt und über das deutsche Grundgesetz, bundesweite und länderspezifische Einzelgesetze und Bestimmungen, das Tarifvertragsrecht, Betriebsvereinbarungen, Einzelarbeitsverträgen bis hinunter zum Weisungsrecht des Arbeitgebers als letzte Ebene langt. 

Weiterhin müssen mit Arbeitsrecht befasste Anwälte das sogenannte Richterrecht beachten, welches sich aus der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ergibt und von nachgeordneten Gerichten, wie dem Arbeitsgericht Frankfurt übernommen werden kann. 

Doch wenn ist es empfehlenswert einen aufs Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt hinzuzuziehen? Sicherlich dann, wenn es um Wichtiges geht, zum Beispiel berufliche Aussichten, Geld, die Karriere oder auch nur den guten Ruf. Rechtsanwälte für Arbeitsrecht sind hinsichtlich der Rechtslage immerzu auf dem gültigen Stand und wissen, ob für den betroffenen Arbeitnehmer das Günstigkeitsprinzip anwendbar ist. Das wird belangvoll, wenn beispielsweise die Bestimmungen im Tarifvertrag von denen des Arbeitsvertrages zum Nachteil des Arbeitnehmers abweichen. 

Wir von der Frankfurter Kanzlei Kronbichler sind seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig und vertreten gerichtlich und außergerichtlich ausschließlich Arbeitnehmer. Hier erhalten Sie einen Beratungstermin: 069-400503925 


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