Abmahnung
Die Abmahnung
Der Zweck einer Abmahnung
Die Abmahnung ist eine Möglichkeit, um auf vertragswidriges Verhalten hinzudeuten und mit dem Hinweis zu versehen, dieses in Zukunft zu unterlassen. Die Abmahnung kann sowohl seitens des Arbeitnehmers als auch seitens des Arbeitgebers erfolgen. Im überwiegenden Teil der Fälle erfolgt die Abmahnung jedoch durch den Arbeitgeber, denn wenn sich Arbeitnehmer nicht an die vertraglichen Pflichten halten, dient diese als Disziplinarmaßnahme.
Die Abmahnung unterscheidet sich dabei deutlich von anderen Disziplinarmaßnahmen, durch eine ihrer wichtigsten Eigenschaften. In Abweichung zur Anhörung, Verwarnung und Co wohnt der Abmahnung, neben der Rüge- und Beweissicherungsfunktion, zusätzlich eine Warnfunktion inne. Diese weist konkret darauf hin, dass der Abgemahnte mit einer Kündigung seines Arbeitsverhältnisses rechnen muss, wenn er sein vertragswidriges Verhalten wiederholt. Wichtig zu wissen: Droht eine Disziplinarmaßnahme mit einer Kündigung, handelt es sich arbeitsrechtlich gesehen um eine Abmahnung, unabhängig von der Bezeichnung oder Überschrift des Dokuments.
Abmahnung erhalten – Was nun?
Um auf eine Abmahnung zu reagieren, gibt es sehr viele Formen. Abgemahnte können eine Gegendarstellung verfassen, um der Abmahnung zu widersprechen, einfach nichts tun, den Betriebsrat einschalten oder prüfen, ob ein Anspruch auf Rücknahme aus der Personalakte besteht.
Eine überhastete Reaktion sollte der Abgemahnte hingegen vermeiden, weil es weder nützlich ist, überstürzt zu widersprechen, noch die erhobenen Vorwürfe zu bestätigen. Trotzdem wird es nicht schaden, zu zeigen, dass man sich mit den Vorwürfen beschäftigt.
Gelegentlich wird geraten, gegen erteilte Abmahnungen zu klagen, dabei gibt es durchaus Fälle, in denen es weit besser ist, nichts zu unternehmen. Eine augenfällig zu Unrecht erhaltene Abmahnung, kann bei einem möglichen Prozess beim Arbeitsgericht, als Joker gezogen werden.
Wie die passende Gegenmaßnahme auf eine Abmahnung aussieht, hängt von den spezifischen Umständen ab. Sieht der Betroffene eine Abmahnung als nachvollziehbar an, braucht er sein vertragswidriges Verhalten nur abzustellen. Sind die Dinge unklarer, empfiehlt es sich, externen Rat zu nutzen – bei innerbetrieblichem Hintergrund vom Betriebsrat, in allen anderen Fällen von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht.
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