Die Kündigung des Arbeitsvertrags

Kündigung – Was ist das?

Eine Kündigung im Arbeitsrecht ist eine einseitige und schriftliche Erklärung, die entweder vom Arbeitnehmer oder vom Arbeitgeber abgegeben wird, um den bestehenden Arbeitsvertrag aufzulösen. Die Wirksamkeit einer Kündigung hängt von verschiedenen Bedingungen ab, die erfüllt sein müssen. Dazu gehören die Einhaltung bestimmter formeller Vorschriften und das Vorliegen zwingender Voraussetzungen.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Kündigungen zu gliedern. Hier sind einige gängige Gliederungsoptionen: Eigenkündigung und Fremdkündigung, Ordentliche und außerordentliche Kündigung, Betriebsbedingte, Verhaltensbedingte, Personenbedingte und Krankheitsbedingte Kündigung oder auch Druckkündigung, Verdachtskündigung und Änderungskündigung.


Was ist bei einer Kündigung zu beachten?

Eine bedeutsame Bestimmung für die Wirksamkeit einer Kündigung ist deren Schriftform, denn liegt diese nicht vor, ist die Kündigung zweifellos ungültig. Allerdings gibt es Ausnahmen, zum Beispiel wenn der Arbeitnehmer fernmündlich kündigt und anschließend wirklich nicht zur Arbeit kommt, kann er damit die Wirksamkeit der Kündigung veranlassen.

Vergleichbar gewichtige Aspekte einer Kündigung sind die Kündigungsfrist und der Kündigungsschutz. Das Kündigungsschutzgesetz sichert unzählige von Beschäftigten vor einer ordentlichen Kündigung, weil laut dessen lediglich bestimmte Kündigungsgründe zulässig sind. Jedoch gilt dieser Kündigungsschutz nur in Betrieben mit über zehn Beschäftigten und gilt nur für länger als sechs Monate Beschäftigte.

Für bestimmte Personengruppen besteht noch darüber hinaus ein besonderer Kündigungsschutz – so muss bei einer Kündigung eines Schwerbehinderten das Integrationsamt zustimmen. Gar nicht gekündigt werden dürfen, Mitglieder des Jugend- und Betriebsrates, Mütter und Väter während der Elternzeit sowie Schwangere.

Nachdem Sie eine Kündigung bekommen haben, beginnt eine Frist zu laufen, innerhalb derer Sie eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht Frankfurt einlegen können, aber wird diese sogenannte Dreiwochenfrist versäumt, ist die Kündigung wirksam.

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