Anwälte für Arbeitsrecht in Frankfurt
Rechtsanwalt, Fachanwalt, Anwalt – Was sind die Unterschiede?
Sobald juristische Sachen zu klären sind, werden Anwälte gebraucht. Mal ist das ein Patentanwalt, falls es um den gewerblichen Rechtsschutz geht, ein Staatsanwalt, wenn es darum geht, den Rechtsgeber, also den Staat, zu vertreten oder auch ein Rechtsanwalt, für die Beratung von natürlichen und juristischen Personen. Weiterhin gibt es noch die Syndikusrechtsanwälte, welche sich um die spezifischen Sachen in Verbänden und Unternehmen kümmern.
Nur wenn ein Anwalt besondere Kenntnisse und Erfahrungen in einem Rechtsgebiet erworben hat, ist ihm erlaubt, sich Fachanwalt zu nennen. Das Erwerben einer Fachanwaltschaft ist hierzulande seit dem Jahr 2019 für 24 Rechtsgebiete umsetzbar. Aus der Fachanwaltsordnung ergibt sich, wie aus einem normalen Rechtsanwalt ein Fachanwalt, zum Beispiel für Arbeitsrecht, wird. Gerade mal 28 von hundert Rechtsanwälten sind auch Fachanwälte, etwas über zwanzig Prozent davon sind Fachanwälte für Arbeitsrecht.
Der Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwälte für Arbeitsrecht müssen besondere Kenntnisse im Individualarbeitsrecht, dem Verfahrensrecht sowie dem kollektiven Arbeitsrecht belegen. Zum kollektiven Arbeitsrecht gehört in diesem Kontext das Personalvertretungs- und Betriebsverfassungsrecht, das Arbeitskampf- und Mitbestimmungsrecht sowie das Tarifvertragsrecht.
Vorrang hat jedoch das Individualarbeitsrecht, denn dort werden besonderes Wissen bezüglich des Inhalts und der Beendigung von Arbeits- und Berufsausbildungsverhältnissen, dem Schutz besonderer Personengruppen, wie Jugendlichen, Schwerbehinderten, Müttern und Schwangeren, den Grundzügen der betrieblichen Altersversorgung sowie des Arbeitsförderungs- und Sozialversicherungsrechts und des Abschlusses von Ausbildungs- und Arbeitsverträgen, erwartet.
Um den Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht führen zu dürfen, muss der Bewerber mindestens 100 durch ihn selbst bearbeitete Fälle nachweisen, von denen muss die Hälfte gerichts- oder rechtsförmliche Verfahren und mindestens fünf dem kollektiven Arbeitsrecht zuordenbar sein.
Bevor es jemanden erlaubt ist, sich um den Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht zu bemühen, muss er sich zunächst zu einem Rechtsanwalt, also zum Volljuristen, mit einer Befähigung zum Richteramt, ausbilden lassen.
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