Der Arbeitsvertrag
Die Vertragspartner des Arbeitsvertrages
Ein Arbeitsvertrag wird zwischen zwei Parteien geschlossen: Dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer. Beide Parteien haben Rechte und Pflichten, die in dem Arbeitsvertrag festgelegt sind.
Der Arbeitgeber ist die Person oder das Unternehmen, das die Arbeitskraft des Arbeitnehmers in Anspruch nimmt und in der Regel die Anweisungen und die Kontrolle über die Arbeit gibt. Der Arbeitnehmer ist die Person, die die Arbeitsleistung erbringt und im Gegenzug eine Vergütung erhält.
Form und Inhalt eines Arbeitsvertrages
Für Arbeitsverträge besteht erstmal Formfreiheit, was bedeutet, sie können schriftlich oder mündlich wirksam geschlossen werden. Generell ist der Arbeitgeber bei mündlichem Vertragsabschluss verpflichtet, dem Arbeitnehmer eine unterzeichnete Niederschrift über den Vertragsbeginn sowie alle wesentlichen Inhalte des Arbeitsvertrages höchstens einen Monat nach Beginn der Tätigkeit zu überlassen.
Neben den Angaben zu den Vertragsparteien gehören der Beginn, die Dauer sowie vielleicht das Arbeitsvertragsende hinein, zusätzlich kommen Angaben zu Arbeitsleistung, Vergütung und Nebenpflichten dazu – der Arbeitsvertrag endet mit den Schlussbestimmungen.
Die Aussagen zur Arbeitsleistung unterteilen sich in Art der Tätigkeit, Arbeitszeit, eventuelle Überstunden oder andere Mehrarbeit, Versetzungsmöglichkeiten sowie Angaben zum Erholungsurlaub, Feiertagen und Freistellungen. Zudem sollten Nebenpflichten, wie Sorgfaltspflicht, Arbeitsschutz, Pünktlichkeit, Krankmeldung und Verschwiegenheit, angegeben werden.
Zu dem Punkt Vergütung gehört neben Lohn und Gehalt, wie sich das Arbeitsentgelt aufschlüsselt, ob es sich um Zeit-, Akkordlohn oder ein Festgehalt handelt. Nie fehlen sollten die Angaben zum Aufwendungsersatz, vermögenswirksamen Leistungen, Gratifikationen sowie Zulagen.
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