Die Kosten eines Anwalts für Arbeitsrecht
Wie setzen sich die Kosten zusammen?
Die Vergütung für anwaltliche Leistungen in Deutschland unterliegt den Bestimmungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes. Insbesondere im Arbeitsrecht dient der Gegenstandswert oder, innerhalb eines gerichtlichen Verfahrens, der Streitwert als Grundlage für die Berechnung. Wenn ein Mandant beispielsweise einen Betrag von 8.000 Euro einklagen möchte, beträgt der Gegenstandswert oder Streitwert ebenfalls 8.000 Euro. Je nach Art der vereinbarten Aufgabe kann der Rechtsanwalt bestimmte Gebührensätze gemäß dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) anwenden.
Umständlicher ist die Berechnung des Wertes, wenn es in dem Verfahren nicht um Geld geht, sondern die Sache einen anderen Gegenstand hat, darum sieht die Rechtsprechung für diese Fälle andere Berechnungsregeln vor. Insoweit es um die Berechtigung einer Abmahnung, die Durchsetzung einer Zeugniserteilung oder -änderung geht, ergibt sich ein Streitwert von einem Monatsgehalt, bei einem Rechtsstreit um die Wirkung einer Abmahnung oder Kündigung dagegen, drei Monatsgehälter.
Was kosten nun Anwalt für Arbeitsrecht und Gerichtsprozess?
Es kommt also darauf an, welche Tätigkeiten aus dem Auftrag des Mandanten hervorgehen. Bei einer Zahlungsklage mit einem Streitwert von 12.250,00 Euro beträgt die Verfahrensgebühr 1,3x 666,00 Euro, abzüglich der Anrechnung von 50 Prozent, also 432,90 Euro, dazu kommt die Terminsgebühr mit 1,2x 666,00 Euro, also 799,20 Euro. Inklusive der pauschalen Post- und Telefonkosten von 20 Euro und der Mehrwertsteuer ergibt sich daraus die Summe eigener Anwaltskosten von 1.490,00 Euro.
Dieser Betrag ergibt sich nur, wenn das Verfahren mit einem Urteil beendet wurde, doch kommt es stattdessen zu einer Einigung ohne Urteil, muss eine Einigungsgebühr von 1,0x 666,00 Euro hinzugerechnet werden und es resultiert daraus ein Gesamtbetrag von 2282,54 Euro. Doch auch bei einem Verfahrensende mit Urteil erhöhen sich die Kosten bei einer Niederlage um die Anwaltskosten des Gegners und die Gerichtskosten bei diesem Rechenbeispiel auf 4.380,15 Euro, beziehungsweise bei einer Einigung auf 5.375,23 Euro.
Umso höher der Streitwert, desto höher ist die Gebühr und weil mit Höhe des Streitwerts auch die Verantwortung sowie das Haftungsrisikos ansteigen, erhöhen sich auch die Gebühren, doch degressiv und nicht linear.
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