Anwaltskosten nach einer Kündigung

Kostenlose Soforthilfe mit Ersteinschätzung

Noch bevor für eine Beratung oder Vertretung durch einen Anwalt Kosten auflaufen, nutzen Sie bitte, unsere kostenlose Ersteinschätzung, in Form unserer Soforthilfe. Dazu reicht ein Anruf unserer Nummer 069-400503925. Hier erwartet Sie ein aufs Arbeitsrecht spezialisierter Rechtsanwalt, dem können Sie Ihr Anliegen vortragen und bekommen im Anschluss eine Bewertung Ihrer arbeitsrechtlichen Situation.

Diese Informationen und die hiermit verknüpften Chancen ermöglichen Ihnen, selbst zu beurteilen, inwieweit sich in der Sache eine tiefergehende rechtliche Beratung und juristische Vertretung auszahlt. Darum können Sie in Ruhe entscheiden, denn erst die eventuell folgende Beratung oder Vertretung ist mit Kosten verbunden.


Kosten eines Anwalts laut Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Aus dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) ergeben sich die Kosten für die Beratung durch einen Rechtsanwalt. In unserer Kanzlei kostet ein Beratungsgespräch (inkl. MwSt.) 226,10 Euro. Während des Beratungsgesprächs wird festgestellt, ob für Sie eine anwaltliche Vertretung durch uns Sinn macht. Apropos, das Beratungsgespräch ist für Mitglieder der ArbeitnehmerHilfe Frankfurt kostenlos. Hier können Sie unserem Verein beitreten.

Rechtliche Vertretung nach einer Kündigung heißt vor allem, das Führen einer Kündigungsschutzklage auf dem Arbeitsgericht Frankfurt. Ebenso wie die dafür genannten Anwaltskosten, leiten sich auch die Gerichtskosten aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Der am Ende maßgebliche Kostenfaktor ist der Streitwert, welcher bei einer Kündigungsschutzklage drei Bruttogehälter beträgt.

Beträgt das Bruttogehalt von drei Monaten insgesamt 11.500,00 Euro müssen Sie mit Rechtsanwaltskosten von 2005,15 Euro rechnen, sofern das Kündigungsschutzverfahren mit einem Urteil beendet wird, doch kommt es stattdessen zu einer Einigung, stellt der Anwalt weitere 792,54 Euro, Einigungsgebühr in Rechnung.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich bei einer Niederlage vor dem Arbeitsgericht die Kosten um die Gerichts- und Anwaltskosten des Prozessgegners erhöhen, so betragen diese bei 11.500,00 Euro Streitwert, 4.010,30 Euro nach einem Urteil und 5.595,38 Euro nach einer Einigung.

Wir von der Kanzlei Kronbichler sind seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig. Wir vertreten gerichtlich und außergerichtlich Arbeitnehmer aus Frankfurt. Hier erhalten Sie einen Beratungstermin: 069-400503925


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