Mobbing
Mobbing am Arbeitsplatz
Was ist Mobbing?
Das sich wiederholende sowie absichtsvolle Diskriminieren, Herabsetzen und Ausgrenzen von Menschen über einen längeren Zeitabschnitt bezeichnet man als Mobbing, jedoch handelt es sich dabei um keinen Rechtsbegriff. Mit der Vokabel Mobbing werden ganz unterschiedliche Handlungen zusammengefasst, welche aber nur zum Teil strafbewehrt sind. Mobbing ist eine komplizierte Angelegenheit, welche allein in Deutschland etwa anderthalb Millionen Beschäftigte auf der Arbeit betrifft.
Mobbing auf Arbeit ist oftmals durch unzulängliche Arbeitsorganisation determiniert, da die Mitarbeiter eines Betriebes eine Art Zwangsgemeinschaft bilden, die unter negativen Verhältnissen Konflikte und Hass begünstigt. Gelingt es der Leitungsebene des Unternehmens nicht, das Betriebsklima zu verändern, entwickelt sich ein geeigneter Nährboden für Mobbing und dann suchen Mitarbeiter mit geringem Selbstwertgefühl in dieser Situation nach Opfern, um ihres zu stärken.
Auf Mobbing richtig reagieren
Mobbing ist ein Komplex mit mehreren möglichen Mitwirkenden, den es zu begreifen gilt. Manche Kollegen schauen einfach nicht hin, weil sie sich sorgen vielleicht auch zum Opfer zu werden, während andere genüsslich zuschauen und dazu kommen Mittäter die den Täter bei dessen Mobbinghandlungen helfen.
Hat ein Arbeitnehmer das Gefühl gemobbt zu werden, kann er sich durchaus zur Wehr setzen, indem er zunächst den Betriebsrat oder unmittelbare Vorgesetzte einschaltet. Sofern das nichts bewirkt, muss das Mobbing für weitergehende Ansprüche nachgewiesen werden, wofür sich das Anlegen eines Mobbing-Tagebuchs bewährt hat.
In dem Tagebuch muss der Betroffene einzelne Mobbinghandlungen über etwa zehn Wochen genau sammeln, das bedeutet, sorgfältig aufschreiben, was, wann, durch wen geschah, was dadurch ausgelöst wurde und welche Zeugen es gibt. Eigene Wertungen, Verallgemeinerungen, Beschimpfungen und bloße Vermutungen gehören hingegen nicht hinein.
Gehen mit diesen Mobbinghandlungen Tätlichkeiten Beleidigungen, sexuelle Nötigung oder auch üble Nachrede einher, kann eine Strafanzeige gestellt werden. Bei allen Mobbinghandlungen ist der Arbeitgeber selbstverständlich in der Pflicht, denn dieser muss das Mobbing unterbinden, indem er Täter abmahnt, versetzt oder kündigt.
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